Eine sachverständige betriebswirtschaftliche Beurteilung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Unternehmer, Geschäftsführer oder Gesellschafter vor Entscheidungen mit haftungsrechtlicher, finanzieller oder insolvenzrechtlicher Tragweite stehen.Typische Anlässe sind u. a.:
• Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder Zahlungsaufforderungen von Gläubigern
• Anhaltende Zahlungsrückstände oder Liquiditätsengpässe
• Unsicherheit über das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
• betriebliche Vorbereitung von Entscheidungen mit insolvenzrechtlicher Relevanz
• betriebswirtschaftliche Einschätzung haftungsrelevanter Sachverhalte
• Plausibilisierung von Unternehmenszahlen gegenüber Dritten
• Fragestellungen in Sanierungs-, Restrukturierungs- oder Insolvenzszenarien

Sachverständige betriebswirtschaftliche Beurteilung und Prüfung von Unternehmenssituationen in Krise und Sondersituationen.
Gutachten zur Beurteilung von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S11)
Wir erstellen betriebswirtschaftliche Gutachten zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen.
Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten (IDW S6)
In geeigneten Fällen erstellen wir Sanierungskonzepte und Sanierungsgutachten gemäß IDW S6.
Plausibilisierung und Prüfung betriebswirtschaftlicher Unterlagen
Wir prüfen und plausibilisieren betriebswirtschaftliche Unterlagen, Planungen und Entscheidungsgrundlagen zur Verwendung gegenüber Stakeholdern, Gläubigern und Finanzierungspartnern.
Restrukturierungsberatung
Ergänzend unterstützen wir Unternehmen punktuell durch schriftliche betriebswirtschaftliche Handlungsempfehlungen, insbesondere zur Plausibilisierung von Planungen, zur Vorbereitung von Gesprächen mit Banken und Gläubigern sowie zur betriebswirtschaftlichen Vorbereitung insolvenzrechtlicher Schritte.
Hinweis: Wir erbringen keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Sofern im Rahmen eines Mandats rechtliche oder steuerliche Fragestellungen zu klären sind, erfolgt dies projektbezogen in Zusammenarbeit mit oder durch Verweisung an entsprechend zugelassene Rechtsanwälte oder Steuerberater.
Riem & Kollegen steht für praxisnahe betriebswirtschaftliche Sanierungsberatung. Wir verbinden fundiertes Fachwissen mit unternehmerischer Krisenerfahrung.Sanierung verstehen wir als einen Prozess, der betriebliche Strukturen, Entscheidungslogik und persönliche Belastungssituationen gleichermaßen betrifft. Entsprechend arbeiten wir nicht ausschließlich an Zahlen oder Konzepten, sondern begleiten Veränderungen entlang der tatsächlichen Situation des Unternehmens und seiner Verantwortungsträger.

Robert Riem
Gründer von Riem & Kollegen. Schwerpunkt Sanierungs- und Restrukturierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen. Mehrjährige Erfahrung in der Entwicklung von Sanierungskonzepten sowie in der pragmatischen Maßnahmen- und Umsetzungsplanung.Herr Riem verfügt über akademische Fachkenntnisse (Studium Wirtschaftsrecht) und ist seit 2025 zertifizierter Restrukturierungsberater.Durch mehr als acht Jahre in der Geschäftsführung im Mittelstand mit anschließender eigener Unternehmenskrise hat er persönlich erlebt, wie sich wirtschaftliche Krisen anfühlen – bis hin zur Insolvenz – und wie solche Situationen bewältigt werden können.• aktuell Weiterbildung Certified Expert for Insolvency Management (EURO-FH)• zertifizierter Restrukturierungsberater (Steinbeis)
• geprüfter Business Consultant (FSGU)
• geprüfter Handelsfachwirt (IHK)
• staatl. geprüfter Wirtschaftsassistent – Informationsverarbeitung

Lina Krügel
Spezialisiert auf Kommunikation in Krisensituationen, Mitarbeiterführung und Unternehmer-Coaching in Restrukturierungsprozessen. Unterstützt Inhaber und Teams beim Umgang mit Belastungen und Veränderungsprozessen.• Kommunikationspsychologie (B.Sc., i.A.)
• zertifizierter Systemischer Coach (IHK)

Sie möchten über Ihre aktuelle Situation sprechen und ein Erstgespräch vereinbaren? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
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Robert Riem
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Der Versicherungsschutz umfasst die berufliche Tätigkeit als Unternehmensberater mit einer Deckungssumme von 500.000 EUR je Versicherungsfall gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 11 DL-InfoV.